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Öffentliche Ausschreibungen
Die Beschaffungstätigkeiten der öffentlichen Hand werden auf der Basis des Vergaberechts durchgeführt, das in der Bundesrepublik nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt ist, sondern sich aus einer Vielzahl von nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen zusammensetzt. Maßgeblich sind hier vor allem die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A und VOL/B), die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Ausschreibungen nach diesen Regeln gewährleisten durch förmliche Vergabeverfahren einen größtmöglichen Wettbewerb und eine Gleichbehandlung aller Anbieter. Um alle öffentlichen Ausschreibungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, werden sie in speziellen Publikationsorganen bekannt gegeben.
Behördenwegweiser
Der Bayerische Behördenwegweiser - Das Herzstück des Verwaltungsportals
Der Bayerische Behördenwegweiser ist eine zentrale Informationsplattform für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen. Er enthält zahlreiche Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen, die Sie hier auf dem Verwaltungsportal abrufen können.
Sie erreichen von Montag bis Donnerstag (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr unseren Telefon- und E-Mail-Service.
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