Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder

Ab dem 1. November 2006 gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern ein neues Tarifrecht: Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) löst den in die Jahre gekommenen Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) ab.