Voraussetzungen und Verfahren

Junge Frau
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Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) sowie die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (dritte Qualifikationsebene) werden einmal im Jahr vergeben. Dazu führt der Landespersonalausschusses jeweils ein zentrales Auswahlverfahren durch.

Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie auf der Website des Landespersonalausschusses unter folgenden Link:

www.lpa.bayern.de

Ausbildung im Polizeivollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene)

Ausführliche Informationen zur Ausbildung und zum Einstellungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) bietet das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei oder die zahlreichen Einstellungsberater der Polizei. Online stehen Informationen auf der Website der Polizei Bayern zur Verfügung.

www.polizei.bayern.de